Wer kann die Vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen?
Die Vermögenswirksame Leistungen richten sich an folgenden Personenkreis:
- Angestellte
- Arbeiter
- Auszubildende
- Teilzeitbeschäftigte
- Aushilfen
- Heimarbeiter
- Beamte
- Berufssoldaten
- Soldaten auf Zeit
- Richter
Welche Vorrausetzungen muss der Arbeitnehmer bei Vermögenswirksame Leistungen erfüllen?
Bevor man sich für eine eignete Sparanlage festlegt, sollte man vorher klaren, ob man einen Anspruch auf die Forderung hat. Man sollte dabei folgende Faktoren berücksichtigen:
Gehört der Arbeitnehmer zum förderungsfähigen Personenkreis (siehe oben)?
Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen?
Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen.
Die wichtigste Vorrausetzung für die Zuteilung einer Sparzulage ist bestimmtes Einkommen innerhalb der im Vermögensbildungsgesetz festgelegten Grenzen. Das zu versteuernde Einkommen darf 17.900 EUR bzw. bei Verheirateten 35.800 EUR nicht Überschreiten.
Der Ablauf zur Nutzung von Vermögenswirksame Leistungen
Dem Arbeitnehmer stehen mehrere Anlagemöglichkeiten zur Auswahl. Die Anlageform, sowie das Anlage-Institut kann sich der Arbeitnehmer frei aussuchen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Entscheidung ihres Mitarbeiters zu akzeptieren und besitzt in diesem Fall kein Mitspracherecht. Der Arbeitnehmer schließt den gewünschten VWL-Vertrag ab. Aus dem Vertrag muss deutlich hervorgehen, dass es sich um einen Vertrag über die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen handelt.
Der Versicherungsnehmer ist allerdings die Firma, sie überweist auch die Beitrage an die Anlage-Gesellschaft. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Überweisung vorzunehmen. Die Hohe des Sparbetrages ist nicht vorgeschrieben, der VWL-Sparer kann sie frei wählen. Er muss nicht den Höchstbetrag, der staatlich gefordert wird, anlegen. Wird nur ein Teil davon angelegt, bekommt er dementsprechend einen Teil der staatlichen Prämie.
Ob sich der Arbeitgeber an den Sparraten beteiligt, liegt alleine bei ihm. Die Hohe der Beteiligung ist unterschiedlich, manche Arbeitgeber zahlen 160,- EUR jährlich, andere 320,- EUR, einige 480,- EUR je nach Branche. In der Sparphase werden monatlich 40 EUR angelegt. Die Sparphase muss mindestens 7 Jahre dauern, nach diesem Zeitraum steht das abgesparte Kapital zur Verfugung.
Wie viel beträgt die Forderung des Arbeitgebers?
Die Forderung ist abhängig vom Tarifvertrag der einzelnen Branchen. Natürlich kann der Arbeitnehmer freiwillige Leistungen beisteuern, diese sollte grundsätzlich beim Arbeitgeber erfragt werden.
Wie viel betragt die Forderung des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst?
Der Zuschuss des Arbeitgebers für die Vermögenswirksame Leistung betragt bei Vollbeschäftigung 6,65 EUR. Auszubildende erhalten dagegen monatlich 13,29 EUR bei einer Ausbildungsvergütung von bis zu 971,46 EUR. Sollte die Vergütung hoher sein als diese Summe werden 6,65 EUR monatlich gezahlt.
Wie hoch darf der Beitrag für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen sein?
Der Höchstbeitrag richtet sich nach den ausgewählten Anlageformen. Beim Bausparvertrag sind dies 480 EUR im Jahr (40 EUR im Monat) und bei z.B. Investmentfondssparen 408 EUR im Jahr (34 EUR im Monat).
Müssen Arbeitnehmer eigene Anteile leisten?
Eigenanteil ist möglich, aber nicht erforderlich. Eigene Anteile sind für die Arbeitnehmer sinnvoll, die vorhaben die staatliche Sparzulage in Anspruch zu nehmen.
Können beide Ehepartner die Vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch nehmen?
Wenn beide Ehepartner berufstätig sind, kann jeder separat einen oder zwei VWL-Verträge abschließen. Es ist dabei unbedingt zu beachten, dass die Einkommens-Höchstgrenze beider Ehepartner zusammen nicht hoher als 35.800 EUR im Jahr sein darf. Überschreitet das gesamte Einkommen die Höchstgrenze, wird keiner von den Ehepartnern anspruchsberechtigt.
Welche Anlageformen werden staatlich gefordert?
Die Arbeitnehmerzulage erhalten folgende Produkte:
- 20 %-ige Zulage (im Osten bis 2004 noch 25%) für Kapitalbeteiligungen bis 400,- EUR Sparsumme
- 10%-ige Sparzulage für Bausparvertrage bis 480,- EUR Sparsumme im Jahr
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Die Kündigungsfristen variieren je nach gewählter Sparvariante. Die Aktienfonds kann man beispielweise sofort kundigen. Bei anderen Vertragen betragt die Kündigungsfrist mehrere Wochen oder sogar Monate (Bausparverträge).
Welche Anlageformen gibt es zur Auswahl?
Dem Arbeitnehmer stehen mehrere Anlagemöglichkeiten zur Verfugung. Die Anlageform, sowie das Anlage-Institut kann sich der Arbeitnehmer frei aussuchen. Das Gesetz lässt folgende Sparformen zu:
- Bausparvertrag
- Aktienfonds
- Fondsgebundene Lebensversicherung (nicht förderungsfähig)
- Kapitalbildende Lebensversicherung (nicht förderungsfähig)
- Sparvertrage bei Banken und Sparkassen (nicht förderungsfähig)
- Kapitalbeteiligungen in zahlreichen Varianten