Mit der privaten Zusatzversicherung von zusätzlichen Leistungen profitieren
Durch die vereinheitlichten Grundleistungspakete der gesetzlichen Krankenkassen seit 2009 kommt es immer öfter zu unzureichender Abdeckung, was drin münzt, dass Zuzahlungen zu bestimmten Behandlungen (beispielsweise beim Zahnersatz) geleistet werden müssen. Es besteht hierfür die Möglichkeit sich durch eine private Kranken-Zusatzversicherung besser abzusichern und den Leistungsumfang insgesamt zu verbessern. So hat man zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung die Wahl persönlich, wichtige Behandlungen mit abzudecken, die sonst nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden würden.
Ebenso wie bei der privaten Krankenversicherung hat man bei der zusätzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, die Versicherung seinen eigenen Bedürfnissen an zu passen.
Was es zu beachten gilt bei der Krankenzusatzversicherung
Zusatzkosten für Medikamente oder besondere Behandlungen können dabei von der Zusatzversicherung übernommen werden. Mit der Absicherung durch eine Krankenzusatzversicherung hat man auch als gesetzlich Krankenversicherter die Möglichkeit, Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen, die sonst nur Privatversicherten vorbehalten sind.
Der Leistungskatalog in der gesetzlichen Krankenversicherung ist fest definiert – und bei nahezu allen Krankenkassen dementsprechend auch identisch. Doch viele gesetzlich Versicherte wünschen sich zusätzliche Leistungen – möchten oder können jedoch nicht zu einer privaten Krankenvollversicherung wechseln. Für die einen lohnt es sich aus wirtschaftlicher Hinsicht nicht, andere haben erst gar nicht die Möglichkeit, sich privat krankenzuversichern. Die gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen der privaten Krankenversicherer stehen diesem Vorhaben nicht selten gegenüber. Die Lösung kann eine Krankenzusatzversicherung sein. Hier hat der Versicherte die Möglichkeit bei der gesetzlichen Krankenkasse weiterhin versichert zu bleiben und mit dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung darüberhinausgehende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei zeichnet sich eine Krankenzusatzversicherung durch Flexibilität aus – je nach eigenen Bedürfnissen und Wünschen können bestimmte Leistungen ausgewählt und so Lücken geschlossen werden. Ob der Zahnersatz, die Brille, die Behandlung beim Heilpraktiker oder der Krankenhausaufenthalt – Bereiche, für die Kosten auf den gesetzlich Versicherten zukommen (können) gibt es entsprechende Krankenzusatzversicherungen.
Eine Krankenzusatzversicherung für den Krankenhausaufenthalt
Eine der beliebtesten Varianten um sich für den Notfall abzusichern. Wird ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus notwendig, so sind hier gesetzlich Versicherte in aller Regel schlechter gestellt als privat Versicherte. Abhilfe kann hier die Krankenzusatzversicherung leisten, die den gesetzlich Krankenversicherten auf ein entsprechendes Leistungsniveau anhebt. Die freie Krankenhauswahl, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer (anstelle eines Mehrbettzimmers), die Chefarztbehandlung – bei einer Krankheit, die einen stationären Krankenhausaufenthalt notwendig macht können dies für den Versicherten entscheidende Kriterien darstellen damit die Behandlung im Krankenhaus auch unter der ohnehin unglücklichen Situation möglichst angenehm und kompetent von statten geht.
Die ambulante Behandlung durch den niedergelassenen Arzt gehört zu den Grundleistungen, auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch immer mehr stellen gesetzliche Versicherte fest, dass Mitglieder der privaten Krankenversicherung bevorzugt behandelt werden. Was aus Sicht des Arztes durchaus nachvollziehbar ist, denn je nach Patient, Krankheit und Fachrichtung verdient er mit einem Kassenpatienten kaum oder kein Geld. Auch hier kann eine Krankenzusatzversicherung das Niveau der Behandlung anheben. Je nach Tarif hat der Versicherte eine freie Arztwahl, kann also auch einen Arzt wählen, der kein Kassenarzt ist. Auch zahlt die Krankenzusatzversicherung teilweise höhere Gebührensätze als die gesetzliche Krankenversicherung, so dass die Behandlung des Patienten für den Arzt attraktiver wird – und dieser vielleicht einen zeitnahen Termin erhält. Gerade bei Fachärzten ein nicht zu vernachlässigender Aspekt. Auch sind Vorsorgeuntersuchen bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht uneingeschränkt möglich, die Kosten werden nicht immer erstattet. Hier kann man mit der gezielten Wahl einer entsprechenden Krankenzusatzversicherung weitere Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Auch Behandlungen durch den Psychotherapeuten oder den Heilpraktiker, aber auch Kuren, Massagen oder die Krankengymnastik werden – je nach Tarif – von einer Krankenzusatzversicherung übernommen.
Zahnersatz ist ein Thema in der GKV – immer mehr wird der Versicherte in die Pflicht genommen, immer mehr muss er an Kosten teilweise oder ganz übernehmen. So gibt es für die Kostenübernahme des Zahnersatzes eine spezielle Krankenzusatzversicherung. Auch hier werden meist nicht 100% der anfallenden Kosten übernommen, jedoch ein nicht unerheblicher Teil. Und eben auch Kosten für einen qualitativ hochwertigen Zahnersatz, der durch die gesetzlichen Krankenkassen von vornherein weder bezuschusst noch ganz übernommen wird. Dies gilt nicht nur für das eingesetzte Material, sondern auch für die Zahnarzthonorare. Hier ist jedoch zu beachten, dass es zumeist keine volle Leistung in den ersten Vertragsjahren gibt.
Um Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld bei einer Arbeitsunfähigkeit zu erhalten ist ebenfalls eine Krankenzusatzversicherung von Nöten. Hier kann der Versicherte – innerhalb gewisser Vorgaben durch den Anbieter – die Höhe der Leistungen wählen.
Der Zugang zur Krankenzusatzversicherung: Ähnlich wie bei der privaten Krankenvollversicherung informieren sich auch die Anbieter der Krankenzusatzversicherung über den Zustand des Versicherten, mittels einem Fragebogen vor Vertragsabschluss. Entsprechend der Vorerkrankungen, des Gesundheitsstandes und des Alters können die Beiträge für die Krankenzusatzversicherung unterschiedlich hoch ausfallen.
Aus wirtschaftlicher Sicht interessant ist auch die Tatsache, dass die Kosten für die Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzbar sind, und als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.