Begriffe der Kfz Versicherung
Gerade bei der Kfz Versicherung – einer Versicherungsart, mit dem die meisten Deutschen zu tun haben – gibt es Begriffe, mit denen nicht jeder Versicherte etwas anfangen kann. Die meisten wissen zwar, welche Leistungen in etwa sie mit ihrer Autoversicherung abgeschlossen haben, und welche Faktoren für die Höhe der Versicherungsprämie ausschlaggebend sind. Doch welchen Zweck verfolgen die einzelnen Bestandteile der Kfz Versicherung tatsächlich, und auf welche Faktoren kann der Versicherte Einfluss nehmen, um die Kosten möglichst niedrig zu halten? Auf dieses Thema möchten wir in unserem zweiteiligen Ratgeber eingehen.
Kfz Haftpflicht – Die Pflicht
Sie ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die Kfz Haftpflichtversicherung. Sie deckt die Schäden des Unfallgegners ab und gewährleistet, dass der Unfallverursacher seiner Haftung finanziell nachkommt. Bei der Anmeldung eines Fahrzeuges muss ein Versicherungsnachweis über die Kfz Haftpflicht erbracht werden, in Form der eVB-Nummer, welche vom Versicherer ausgehändigt wird. Nicht nur für den Pkw ist das Abschließen einer Kfz Haftpflichtversicherung notwendig, sondern auch für andere Fahrzeuge wie beispielsweise Motorrad, Lkw, Motorroller, Anhänger oder das Wohnmobil. Die Leistungen in der Kfz Haftpflichtversicherung sind gesetzlich vorbestimmt. So muss der Versicherungsschutz beispielsweise eine gewisse Mindestversicherungssumme aufweisen.
Kaskoversicherung – Die Kür
Auf der Kfz Haftpflichtversicherung aufbauend gibt es die Möglichkeit, auch Schäden am eigenen Fahrzeug zu versichern. Die erste Stufe ist die Teilkasko Versicherung. Mit dieser werden Schäden versichert, die nicht im Zusammenhang mit einem selbst verursachten Unfall stehen. Vielmehr spielt bei den Schäden, die in den Geltungsbereich der Teilkasko Versicherung fallen, gerade die Natur eine große Rolle: Wildunfälle, Marderbiss, Steinschlag oder Hagel sind typische Beispiele. Aber auch Erstattung bei Glasbruch und Diebstahl gehören zu den wichtigsten Leistungen der Teilkasko. Daneben gibt es die Vollkasko Versicherung. Sie beinhaltet zum einen die Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus versichert sie Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen selbst verursachten Unfall zustande gekommen sind – bis hin zum Totalschaden.
Die Schadenfreiheitsklasse – Rabatt für unfallfreies Fahren
In der Kfz Haftpflichtversicherung wie auch Vollkaskoversicherung gibt es Möglichkeiten, einen Rabatt zu erzielen. Dieser steht in direktem Zusammenhang mit der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Bei erstmaligem Abschluss einer Kfz Versicherung wird der Versicherte in die SF-Klasse SF0 eingestuft (Ausnahmen sind die Regel). Mit jedem Kalenderjahr, in dem der Versicherte keinen Schaden meldet, wird er eine SF-Klasse günstiger eingestuft, wobei Kfz Haftpflicht und Vollkasko getrennt behandelt werden. An dieser SF-Klasse ist der Schadenfreiheitsrabatt gekoppelt. Dieser jedoch kann je nach Versicherer unterschiedlich hoch ausfallen. Die Schadenfreiheitsklasse ist gerade für Fahranfänger ein wichtiges Thema. Denn hier erfolgt die Ersteinstufung generell in die SF-Klasse 0. Im Rahmen der Zweitwagenversicherung kann der Fahranfänger jedoch viel Geld sparen, indem das Fahrzeug z.B. auf einen Elternteil angemeldet wird, als Zweitwagen.
Kfz Schutzbrief
Ob im Rahmen der Kfz Versicherung oder in Form einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub: Der Kfz Schutzbrief / Autoschutzbrief ist eine sinnvolle Ergänzung zur Autoversicherung. Denn er bietet bei Panne und Unfall nicht nur Erste Hilfe, sondern übernimmt auch vielerlei Kosten. Wie beispielsweise die Reparatur vor Ort oder das Abschleppen / Bergen des Fahrzeugs. Die Leistungen des Kfz Schutzbrief sind jedoch nicht gesetzlich geregelt, so unterscheiden sich die Angebote nicht unerheblich. Auch haben die Anbieter meist zwei Tarife im Portfolio, einen Basis- und einen Komforttarif.
Zweitwagenversicherung
In vielen Haushalten gibt es mehr als nur ein Fahrzeug. Das Auto von Ehepartner oder den Kindern, das Motorrad, ein Wohnmobil, … Kommen mehrere Fahrzeuge ins Spiel, so wird für diese auch eine Kfz Versicherung nötig. Hier ist die Einstufung des zweiten Vertrags bzgl. der Schadenfreiheitsklasse von großer Bedeutung, da ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungsprämie. Hier gibt es denkbar unterschiedliche Angebote. Die Standardeinstufung für einen neuen Versicherungsvertrag ist SF ½ . Es gibt jedoch auch Anbieter, die den Zweitwagen in die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie den Erstwagen einstufen.
Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung wird formell als „verbundene Hausratversicherung“ bezeichnet. Dies bedeutet, dass mehrere Versicherungsarten zusammengefasst werden, es wird ein Versicherungspaket geschnürt. In diesem Rahmen deckt die verbundene Hausratversicherung mehrere Schäden ab: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Glasbruch. Versichert sind die Beschädigung, die Zerstörung oder der Verlust von Dingen des täglichen Lebens, die im Haushalt vorzufinden sind. Die Hausratversicherung gewährleistet, dass diese Gegenstände repariert oder wieder beschafft werden können – um somit den erreichten Lebensstandard zu sichern.
Rechtsschutzversicherung – günstig Recht bekommen!
Die Rechtsschutzversicherung ist eine besondere Form der Individualversicherung, die sowohl von privaten Bürgern, als auch von Unternehmen abgeschlossen werden kann. Sie dient dazu, sich vor dem Kostenrisiko eines Rechtsprozesses zu schützen. Dabei gilt die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht für alle Rechtsgebiete.
Der Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung kann vertraglich zwischen Versichertem und Versicherung individuell festgelegt werden. Jedoch haben sich einige Grundzüge herausgearbeitet, die in vielen Rechtsschutzversicherungen übereinstimmen. Dabei gibt es im Regelfall keine Deckelungsobergrenze der zu übernehmenden Kosten. In einigen Fällen kann es jedoch zur Deckelung der Kosten kommen. Hier liegt die Grenze aber bei ungefähr einer viertel Million Euro, was in nahezu jedem Prozess ausreichend zum Durchschreiten der ersten zwei Instanzen der deutschen Gerichtsbarkeit ist (zum Beispiel ein Prozess vor dem Amtsgericht und der Berufung vor dem Landgericht).
Im Rahmen dieser Deckelung werden meist folgende Kosten übernommen: die für die Vertretung durch den Wahlanwalt vorgeschriebenen gesetzlichen Kosten, die für die gegnerischen Seite anfallenden Anwaltsgebühren sollte der Versicherte diese prozessual übernehmen müssen, sowie die Kosten für den Gerichtsprozess (Gerichtskosten und Sachverständigenhonorare). In besonderen Fällen übernehmen die Rechtsschutzversicherungen auch Kautionszahlungen, um den Versicherten vor der Inhaftierung und damit dem Strafvollzug zu schützen. Diese sind jedoch in der Höhe begrenzt – üblich sind Kautionszahlungen von maximal 50.000 Euro. Kein Teil von Rechtsschutzversicherungen sind jedoch Bußgelder und Geldstrafen, da sich die Versicherungen bei der Zahlung von Geldstrafen für den Versicherten eventuell selbst der Strafvereitelung strafbar machen würden.
Eine besondere Klausel in Rechtsschutzversicherungen ist, dass der Versicherungsschutz hier grundsätzlich erst drei Monate, nach Abschluss des Versicherungsvertrages beginnt. Zudem ist es üblich, geringfügige Selbstbeteiligungen im dreistelligen Eurobereich pro Rechtsprozess zu vereinbaren.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftpflicht ist eine besondere Form der Haftpflichtversicherung, die vor allem auf die Bedürfnisse von privaten Tierhaltern zugeschnitten ist. Dabei ist der Abschluss einer Versicherung jedem Tierhalter zu empfehlen, da unabhängig vom eigenen Verschulden der Tierhalter jeden Schaden zu ersetzen hat, den das von ihm betreute Tier verursacht. Hierbei ist es egal, ob beispielhaft ein austretendes Pferd fremdes Eigentum beschädigt oder durch einen Hundebiss körperliche Beeinträchtigungen entstehen, denn die Tierhalterhaftpflicht tritt sowohl bei Vermögens- und Sachschäden, als auch bei Verletzungen des Geschädigten auf den Plan. Auch bei indirekten Schäden, die zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall entstehen können, hilft einem die Tierhalterhaftpflicht weiter. Mittlerweile besteht beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung auch die Möglichkeit, eventuelle dritte Tierhalter mitzuversichern, sollte ein Freund oder Bekannter mit relativer Regelmäßigkeit auch auf das Tier aufpassen oder es betreuen.
Der erste Punkt, den die Tierhalterhaftpflicht prüft, ist, ob die Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegen den Versicherten überhaupt rechtlich einwandfrei und berechtigt sind, so dass der Versicherte für den Schaden aufkommen müsste. Sollte dies der Fall sein, greift die Tierhalterhaftpflicht ein, und übernimmt die Kosten für die Forderungen aus den Schadensersatzansprüchen. Sind die Ansprüche jedoch unberechtigt, kümmert sich die Tierhalterhaftpflichtversicherung meist auch direkt darum, diese Ansprüche notfalls im Wege von gerichtlichen Verhandlungen, zu Fall zu bringen.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte zum Repertoire eines jeden Tierhalters gehören, denn es kann immer in einem unbedachten Moment ein Schaden eintreten – und für diesen haftet der Halter, unabhängig ob er überhaupt eine Möglichkeit besaß den Schaden vorherzusehen oder abzuwenden. Die Haftung erstreckt sich hierbei auf das gesamte Vermögen – daher ist auch eine lebenslange Haftung nicht ausgeschlossen. Vor all diesen Risiken schützt umfassend eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Wohngebäudeversicherung – der ideale Eigentümerschutz
Die Wohngebäudeversicherung ist eine vertraglich vereinbarte Versicherung und unterliegt damit den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Zivilrechts. Sie dient dem Schutz des Gebäudeeigentümers vor den versicherten Gefahren. Diese Gefahren werden aufgeteilt in: Feuerschäden, Sturmschäden und Leitungswasserschäden. Dabei kann man sich gegen jede mögliche Art von eintretenden Schäden einzeln versichern, oder diese frei kombinieren um für sich das individuell beste Versicherungspaket zusammenstellen zu können.
Wichtig ist jedoch, bei einer Wohngebäudeversicherung zwischen der versicherten Sache und den versicherten Kosten zu unterscheiden. Die versicherte Sache bezeichnet grundsätzlich das Gebäude, dessen Eigentümer der Versicherte ist. Jedoch zählt auch das Zubehör des Gebäudes und Einbaumöbel zur versicherten Sache. Zudem kann fraglich noch vereinbart werden, dass Anbauten wie Carports, Gehwegbefestigungen oder Hundehütten mit zum Zubehör des Gebäudes zählen. Nicht zu den versicherten Sachen zählen jedoch alle beweglichen Gegenstände, die sich im Gebäude befinden, und die nicht als Zubehör zu klassifizieren sind. Im Gegensatz dazu, sind die versicherten Kosten die Ausgaben, die dadurch entstehen, dass das Gebäude saniert und wieder in seinen vorherigen Zustand versetzt werden kann oder die durch die obigen Schäden entstehen. Darunter fallen zum Beispiel Mietausfall, Abbruchkosten, Dekontaminierungskosten, Schadenminderungskosten und die Kosten für sachverständige Gutachter zur Bewertung der entstandenen Schäden.
Heutzutage ist es jedoch schwierig, die einzelnen Anbieter für Wohngebäudeversicherungen umfassend zu vergleichen, da seit 1994 die Europäische Union (damals Europäische Gemeinschaft) zugunsten eines freien Wettbewerbes festgelegt hat, dass alle Wohngebäudeversicherungen sich ihre eigenen Bedingungen geben können. Dennoch gibt es allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen, die im VGB nachgelesen werden können, und die jeder bei dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zu Rate ziehen sollte.
Hausratversicherung – optimaler Schutz vor Gefahren
Die Hausratversicherung kann sowohl von privaten als auch von gewerblichen Versicherungsnehmern in Anspruch genommen werden. Sie bietet ähnlich wie die Wohngebäudeversicherung den Schutz vor versicherten Gefahren. Im Gegensatz zu der Wohngebäudeversicherung jedoch bietet die Hausratversicherung den Schutz gerade für den Inhalt eines Wohngebäudes, den Hausrat, der sich aus Verbrauchs-, Einrichtungs-, und Gebrauchsgegenständen zusammensetzt. Diese Gegenstände werden durch die Hausratversicherung sowohl vor Gefahren durch die Natur als auch vor Gefahren durch menschliches Einwirken geschützt.
Im speziellen sind die versicherten Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Vandalismus und Diebstahl. Im privaten Bereich ist es anders als bei der Versicherung des Gebäudes bei einer Hausratversicherung nur möglich, sich kombiniert gegen alle Gefahren zu versichern. Daher wird die private Hausratversicherung auch als verbundene Hausratversicherung bezeichnet. Insofern Unternehmer, insbesondere aus dem Bereich der Industrie, eine Hausratversicherung abschließen, ist es jedoch auch möglich, sich vor einzelnen Gefahren zu schützen. Üblich ist hier vor allem ein Schutz vor Leitungswasserschäden.
Haftpflichtversicherung – der optimale Schutz vor Schadensersatzansprüchen
Die Haftpflichtversicherung ist eine vertraglich vereinbarte Individualversicherung, die vor den Kosten und finanziellen Nachteilen von Schadensersatzansprüchen gegen den Versicherten schützt. Hierbei ist es egal, ob der Versicherte fahrlässig eine Sorgfaltspflicht verletzt und damit deliktisch einen Schaden verursacht hat, oder ob sich der Versicherte lediglich so verhalten hat, dass er eine bestimmte Gefahr gesetzt oder erhöht hat, die zum Schadenseintritt beim Geschädigten führt. Sollten die Schadensersatzansprüche des Geschädigten jedoch undurchsetzbar oder unberechtigt sein, so gewährt die Haftpflichtversicherung auch, notfalls vor Gericht, Rechtsschutz gegen diese Ansprüche.
Dabei existieren viele verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen. Beispielhaft dafür sind zum Beispiel die Tierhalterhaftpflicht-, die Bauherrenhaftpflicht-, die Berufshaftpflicht- oder die Privathaftpflichtversicherung. Zudem unterscheidet man noch freiwillige oder zwingend vorgeschriebene Haftpflichtversicherungen. Dabei müssen aufgrund der erhöhten Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zum Beispiel Kraftfahrer und Waffenbesitzer zwingend die KFZ- beziehungsweise Jagdhaftpflichtversicherung abschließen.
Jedoch existieren für alle Haftpflichtversicherungen dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich aus den Paragraphen 100 bis 142 des Versicherungsvertragsgesetzes ergeben. Diese werden vertraglich durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen ausgestaltet. Diese können lediglich bei speziellen Haftpflichtversicherungen, wie der Berufshaftpflicht oder der Vermögensschadenhaftpflicht geringfügig abweichen.
Die Leistung aus der Haftpflichtversicherung ist jedoch ausgeschlossen, wenn jemand den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat, oder sich im Zustand der Schuldunfähigkeit befand. Zudem sind Schadensersatzansprüche innerhalb der in einem Haushalt lebenden Personen und zwischen mehreren in einem Versicherungsvertrag versicherten Personen nicht vom Umfang der Haftpflichtversicherung umfasst. Ferner existieren noch viele andere Leistungsausschlussgründe, diese werden jedoch vertraglich festgelegt und können im Einzelfall auch entfallen. Wichtig ist jedoch, dass die Haftpflichtversicherung nicht unbegrenzt gilt, sondern nur für einen festgelegten Zeitraum, meistens ein oder zwei Jahre, vereinbart wird. Vorbehaltlich einer Kündigung verlängert sich dieses Versicherungsverhältnis bei Ablauf jedoch automatisch weiter um ein oder zwei weitere Jahre.
Reiseversicherungen – sicher und sorgenfrei verreisen
Die Reiseversicherung ist eine besondere Form der Individualversicherung, die zwischen dem Versicherten und dem Anbieter der Reiseversicherung vertraglich vereinbart wird. Sie dient dazu, den Versicherten vor allen im Zusammenhang mit der Reise ins Ausland stehenden Risiken zu versichern. Dabei bestehen Reiseversicherungen meist aus vielen, verschiedenen Komponenten. Diese sind gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit alle einzeln versicherbar und können individuell je nach Bedarf kombiniert werden. So wird der bestmögliche Versicherungsschutz für eine Reise garantiert.
Eine der wichtigsten Teilkomponenten ist dabei die Reiserücktrittskostenversicherung. Diese schützt den Versicherten vor eventuell anfallenden Kosten für das Nichtantreten einer Reise. Wichtig ist jedoch, dass diese von der Versicherung nur in vorher festgelegten Ausnahmefällen wie schweren Krankheiten oder dem Tod naher Familienangehöriger übernommen werden.In Zusammenhang mit der Reiserücktrittskostenversicherung steht oft auch die Reiseabbruchversicherung. Diese beinhaltet je nach Versicherungsvertrag die gänzliche oder teilweise Übernahme der entstandenen Rückreise- und Stornierungskosten bei Vorliegen eines wichtigen Reiseabbruchgrundes.
Die letzte Versicherungskomponente, die den Reiseantritt an sich betrifft, ist die Reiseumbuchungsversicherung. In dieser übernimmt die Versicherung bis zu einem vertraglich vereinbarten Deckelungsbeitrag die Kosten, die notwendig sind die aktuelle Reise bei Vorliegen eines wichtigen Grundes umzubuchen. Die anderen möglichen Komponenten einer Reiseversicherung betreffen dabei nicht den Reiseantritt, sondern sollen vor den Gefahren schützen, die einen bei der Reise im Ausland erwarten könnten. Dabei ist als wichtigste Komponente die Reisekrankenversicherung zu nennen. Diese übernimmt die Arzt- und Behandlungskosten abzüglich des eventuell vorliegenden Krankenversicherungsschutzes und sorgt im Bedarfsfall auch für den Krankentransport nach Deutschland. Meist beinhaltet die Reiseversicherung auch noch die Reisegepäckversicherung, die vor Verlust des Gepäckes schützt und die Reiseunfallversicherung, die für finanzielle Folgen aus einem Unfall im Ausland aufkommt. Darunter fallen auch dauerhafte finanzielle Nachteile wie Berufsinvalidität sowie die Kosten für die Bergung der Geschädigten.