Infos zur Rürup-Privatrente
Das Rürup-Modell ist eine steuerlich absetzbare Altersvorsorge für Selbstständige. Freiberufler und Selbständige können sich mit der Rürup-Rente eine zusätzliche Altersversorgung schaffen. Allerdings ist diese Art der Rente nicht kapitalisierbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht vererbbar und ebenfalls nicht veräußerbar. Wer jedoch auf diese Punkte verzichten kann, hat doch auch wieder die Möglichkeit Vorteile aus den Vorzügen zu ziehen. 72 Prozent der Beiträge konnte man 2011 von der Steuer absetzen. Dieser Prozentsatz wird bis 2025 jährlich um zwei Prozent steigen. Freiberufler sowie Selbständige bekommen für ihre in die Altersversorgung eingezahlten Beiträge keine Steuererleichterung, deshalb ist die Rürup-Rente eine sinnvolle Geldanlage.
Unverbindliches Angebot zur Rürup-Rente anfordern
Die Rürup-Rente gewährleistet im Alter eine zusätzliche Rente. Die Rentenbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden, der Staat leistet also hier ausnahmsweise seinen Beitrag für die Rürup-Rente mit, was bei keiner anderen privaten Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler in dieser Form der Fall ist.