Krankenzusatzversicherung

Eine Krankenzusatzversicherung wird zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen. Damit kann man als gesetzlicher Versicherte entscheiden, ob man zum Beispiel im Krankenhaus vom Chefarzt behandeln lassen möchte. Die Krankenzusatzversicherung lässt sich individuell gestalten, denn die Tarife können entsprechend der Bedürfnisse angepasst werden. Darunter fallen Brillenversicherung, Heilpraktikversicherung, Zahnersatzversicherung und auch das Krankenhaustagegeld.

Bei einer Zusatzversicherung das aus dem Krankenhaustagegeld besteht, gewährt einem einen gewissen Behandlungskomfort und genau dies kann mit einem Krankenhaustagegeld abgedeckt werden. Somit vereinbart der Versicherte, der das Krankenhaustagesgeld abgeschlossen hat, wie viel Geld er pro Tag bekommt, dies aber kann man bei so einer Versicherung variieren. Zum Beispiel kann man auch in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Selbstbeteiligung für die ersten zwei Wochen mit dem Krankenhaustagegeld abdecken. Zudem kann man das Krankenhaustagegeld auch für zusätzliche Kosten von Komfortleistungen verwenden. Selbst die Kosten für Fahrten von Angehörigen zur Klinik bezahlt die Versicherung. Somit kann man über die Verwendung von dem Krankenhaustagegeld selbst bestimmt werden, für was es verwendet wird.

Worauf bei einem Vertragsabschluss für ein Krankenhaustagegeld unbedingt wissen muss: dass vor allem wenn man ein Krankenhaustagegeld Versicherung abschließt, das es große Unterschiede bei den Anbietern gibt. Wie zum Beispiel, wenn im Rahmen einer Unfallversicherung sichert das Tagesgeld nur die stationäre Behandlung ab, die im direkten Zusammenhang mit einem Unfall entstanden sind. Das heißt: Wenn man eine Versicherung für das Krankenhaustagegeld abschließt immer sich gut Informieren bevor der Versicherungsvertrag unterschrieben wird. Eine andere Möglichkeit sich einen Überblick zuverschaffen was bekomme ich für mein Geld, wäre ein Vergleichsrechner für ein Krankenhaustagegeld zu starten. Diese berechnen mit wenigen Klicks die individuelle und die verschiedenen Variationen einer Krankenhaustagegeld Versicherung.

Die Private Krankenversicherung

Eine Mitgliedschaft in der Privaten Krankenversicherung erscheint als privilegiert und eine bessere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, für viele Versicherte. Eine bevorzugte und bessere Behandlung für in der PKV Versicherte scheint die Realität zu sein. Für den Sozialstaat Deutschland, ein weltweiter Vorreiter in Bezug nehmend auf die Sozialversicherung / gesetzliche Krankenversicherung stellt dies in den Augen vieler ein Armutszeugnis dar. Denn diese Entwicklung steht für die zunehmende Entwicklung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Wer es sich leisten kann und wer Zugang zur PKV hat, der hat die Möglichkeit, seine Gesundheit optimal abzusichern. Wer es sich nicht leisten kann, hat oft das Nachsehen.

Einstiegshürden in die private Krankenversicherung 2017

Der Beitritt zur Privaten Krankenversicherung steht jedoch nicht jedem Versicherten offen. Zum einen gibt es hier gesetzliche Bestimmungen. So muss ein Angestellter drei Jahre in Folge ein Bruttogehalt von mindestens 57.600€ jährlich aufweisen, damit die PKV überhaupt in Frage kommt. Diese Beitragsbemessungsgrenze wird seit Jahren sukzessive erhöht, so dass der Zugang zur Privaten Krankenversicherung nicht wirklich einfacher wird. Doch genau dies möchte der Gesetzgeber ändern und die dreijährige Wartezeit abschaffen. So wäre es nach einmaligem Erreichen des erforderlichen Bruttoverdienstes möglich, die Mitgliedschaft bei einer PKV zu beantragen. Anders verhält es sich für freiwillig Versicherte, wie Selbständige, Freiberufler, Unternehmer. Sie sind keiner Beitragsbemessungsgrenze unterworfen und können – unter Einhaltung der Kündigungsfristen bei ihrer aktuellen Krankenversicherung – eine Mitgliedschaft bei der privaten Krankenversicherung beantragen.