Informationen zur Riester-Rentenversicherung
Als besondere Rente kann die Riester-Rente bezeichnet werden. Sie ist für viele der Anfang einer privaten Altersvorsorge. 154 Euro vom Staat bekam man 2010 wenn man vier Prozent seines Jahresgehaltes in eine private Rentenversicherung eingezahlt hat. Ehepaare bekommen das doppelte und für jedes Kind bekommt man noch 185 Euro dazu. Durch Kinder die nach 2008 geboren wurden erhöhte sich die Riester -Zulage auf 300 Euro. Bei der bisherigen Zulage von 185 Euro bleibt es bei Kindern die vor 2008 geboren sind. Entscheidet man sich vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres für die Riester-Rente erhält man eine einmalige staatliche Sonderzuwendung von 200 Euro.
Durch die hohe steuerliche Förderung ist die Riester-Rente nicht nur für Familien mit Kindern und Niedrig-Verdiener interessant. Auch Beamte und Angestellte finden hiermit eine sinnvolle Altersvorsorge.
Vergleich und Angebot zur Riester-Rente
Das Riester-Modell gilt im Allgemeinen als staatlich geförderter Sonderfall in der privaten Rentenversicherung. Alle Pflichtversicherten die in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, ebenso wie Soldaten, Beamte und Juristen können sich privat mit Riester zusätzlich absichern und die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.
Die private Altersvorsorge – immer mehr gewinnt sie an Bedeutung
Denn längst reicht die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus, um den Lebensstandard auch im Alter zu halten bzw. um nicht in die Altersarmut abzugleiten. Bei der privaten Altersvorsorge gibt es mehrere Möglichkeiten. Mit dem Instrument der sogenannten Riester-Rente hat der Staat eine Form der privaten Altersvorsorge geschaffen, die gerade für Arbeitnehmer mit niedrigerem und mittlerem Einkommen, vor allem aber auch mit Kindern attraktiv ist. Denn die Riester-Rente vereint verschiedene Vorzüge, die für den Versicherten attraktiv sind:
- 1. Einlagensicherheit: die Voraussetzung, damit ein Produkt für die private Altersvorsorge als Riester-Vertrag anerkannt werden kann, ist die 100%ige Absicherung der eingezahlten Beträge. Zu diesem Punkt gehört aber auch, dass der Riester-Vertrag nicht pfändbar ist, und auch bei Eintreten des Hartz IV-Bezuges nicht angerührt wird.
- 2. Steuerliche Abzugsfähigkeit: Nicht nur die selbst eingezahlten Beiträge zur Riester-Rente können steuerlich geltend gemacht werden, auch die staatlichen Zulagen (als Sonderausgaben). Allerdings besteht hier eine Höchstgrenze von 2.100€.
- 3. Staatliche Zulagen, attraktive Rendite: Durch die staatlichen Zulagen, deren Höhe in Abhängigkeit von der familiären Situation und der einbezahlten Beträge ausfallen, ist die Riester-Rente auch in Sachen Rendite nicht uninteressant. Auch eine garantierte Mindestverzinsung leistet hier einen Beitrag zur Rentabilität.
Die staatlichen Zulagen
Zuletzt wurde 2008 die Höhe der Zulagen festgelegt, zum Vorteil des Riester-Versicherten. So beträgt die Grundzulage pro Person und Jahr 154€, für jedes Kind 185€. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sogar 300€. Doch nur wer den Mindestbeitrag für die Riester-Rente anspart, erhält auch die volle Zulage. Seit 2008 ist dies 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Wer weniger einzahlt (jedoch mind. 60€ pro Jahr), erhält entsprechend weniger Zulagen. Auch für junge Sparer wurde 2008 ein Anreiz geschaffen: Wer unter 25 Jahre alt und direkt zulagenberechtigt ist, erhält eine jährliche On-Top-Zulage in Höhe von 200€.
Riester-Rente: Auszahlungsphase
In Bezug nehmend auf die Rentenzahlung ist die Riester-Rente sehr flexibel – mehr als beispielsweise die Rürup-Rente. Beginnt die Auszahlung der Rentenleistung regulär zeitgleich mit der Auszahlung der gesetzlichen Rente, so hat der Versicherte durchaus die Möglichkeit, bereits ab dem 60. Lebensjahr Bezüge aus der Riester-Rente zu erhalten. Natürlich ist dies mit entsprechenden Abzügen verbunden. Auch ist die Auszahlung der Riesterrente nicht nur in Form monatlicher Rentenzahlung möglich. So kann zu Rentenbeginn bis zu 30% des angesparten Vermögens auf einen Schlag ausbezahlt werden. Auch ist es möglich, die folgende monatliche Rentenzahlung umzustellen, und so beispielsweise eine Jahresrente zu erhalten. Zu beachten ist noch, dass die ausgezahlten Renten besteuert werden – das Pendant zur staatlichen Förderung / steuerlichen Abzugsfähigkeit in der Ansparphase. Da der Steuersatz im Alter jedoch in der Regel niedriger ist als im Erwerbsleben, ist dies für den Rentner jedoch eine durchaus wirtschaftliche Rechnung.
Erst beraten, dann Riestern
Die Riester-Rente ist ein komplexes Thema. Und vor dem Abschluss eines Riester-Vertrages steht das gründliche Informieren, und die Beratung durch einen Spezialisten. Und natürlich auch das Vergleichen der Angebote. Dies ist offline wie auch online möglich, und der Anleger sollte sich vor Abschluss einer Riester-Rente ausreichend Zeit für die Entscheidung nehmen. Denn die Riester-Rente sollte nicht nur zur jetzigen Lebenssituation passen, sondern auch an künftige angepasst werden können. Die Flexibilität, bei der Einzahlung der Beiträge wie auch bei der Auszahlung der Rentenleistung gehört nebst der gleich mehrfachen staatlichen Förderung (Zulagen plus Steuerbegünstigungen) zu den großen Vorzügen der Riester-Rente, und um die Bandbreite der Vorteile ausschöpfen und nutzen zu können ist eine ganzheitliche Beratung unabdingbar.