Die Wohngebäudeversicherung als wichtiger Schutz für Hauseigentümer

Gebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung für alle Eigenheimbesitzer. Jedes Haus ist zu jeder Zeit vielen Gefahren ausgesetzt. Unwetter, Feuer oder Wasser können ein Haus komplett zerstören.



Was deckt die Gebäuderversicherung ab?

Da die meisten Hausbesitzer über viele Jahre hinweg den Hausbau finanziert haben ist eine Gebäudeversicherung unbedingt erforderlich, um im Unglücksfall gegen entstandene Schäden und damit verbundene Kosten abgesichert zu sein. Die Gebäudeversicherung deckt allerdings nur feste Elemente des Hauses ab. Für den Hausrat muss eine eigene Versicherung erstellt werden.

  • Wohngebäudeversicherung: Versichert Schäden am Gebäude selbst, an fest installierten Gegenständen (z.B. Heizung, Einbauküche), an Nebengebäuden (z.B. Garage, Gartenhäuschen) und an Gebäudezubehör (z.B. Alarmanlage, Markise).
  • Private Haftpflichtversicherung: Bei selbstgenutzten Wohngebäuden ist diese ausreichend, um die Haftung bei unzureichender Verkehrssicherungspflicht abzusichern.
  • Hausratversicherung: Während die Gebäudeversicherung sich auf Schäden am Gebäude selbst konzentriert, ist die Hausratversicherung für bewegliche und nicht fest installierte Gegenstände zuständig, insbesondere dem Mobiliar und den persönlichen Gegenständen.

Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine verbundene Gebäudeversicherung. Dies bedeutet, dass verschiedene Versicherungsarten in einem Paket zusammengefasst werden. Es kann für jede Gefahr das Risiko auch einzeln abgesichert werden: Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Explosion sind die Versicherungsbestandteile der Gebäudeversicherung, und natürlich kann der Hausbesitzer die verschiedenen Risiken auch einzeln absichern. Wichtig und standortabhängig auch das Versichern gegen Naturereignisse wie Erdbeben, Überschwemmung, Lawinen etc. Je nach Risikoeinstufung des jeweiligen Standorts erheben die Versicherer hier einen höheren Versicherungsbeitrag. In besonders gefährdeten Gebieten kann es sogar schwierig werden, einen Versicherungsschutz zu erhalten.

Die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung

Die Höhe der Versicherungssumme sollte dem Wert des Gebäudes entsprechen – damit im Schadensfall keine Unterversicherung auftritt. Da sich der Wert eines Gebäudes im Laufe der Zeit ändern kann, sollte genauestens auf die Höhe der Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung geachtet werden. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte bei Vertragsabschluss auf eine vorhandene Unterversicherungsverzicht geachtet werden. Eine Alternative ist die gleitende Neuwertversicherung – hier passen sich die Beiträge und auch die Versicherungssumme dem gestiegenen Wert des Gebäudes an. Auch gibt es Angebote für Gebäudeversicherung, deren Beiträge sich an der Wohnfläche orientieren.



Leistungen der Gebäudeversicherung

Schäden, verursacht durch Feuer, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Leitungswasser, Überschwemmungen, Lawinen und Erdbeben sind generell durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Darüber hinaus gibt es weitere Details die Versicherungsleistungen betreffend. Inwiefern Wert auf diese Leistungen gelegt werden sollte, ist oftmals von individuellen Faktoren abhängig. So ist in ländlicher Gegend die Beseitigung von Graffiti / Vandalismus weniger relevant, die Übernahme von Sachverständigengebühren und Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit hingegen kann für jeden Versicherungsnehmer interessant sein. Wichtig ist natürlich auch der Punkt, was alles mitversichert ist. Natürlich einmal das Gebäude selbst, inklusiver Nebengebäude wie die Garage, der Carport oder der Geräteschuppen / das Gartenhäuschen. Mitversichert sind auch Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie Einbauküchen, Einbauschränke, die Heizung, Markisen. Auch Gegenstände, die zum Erhalt und zur Unterhaltung des Gebäudes vorgesehen sind, sind mitversichert. Hierzu sind beispielsweise Werkzeug, Brennholz, die Alarmanlage oder auch Blumenkästen zu zählen. Auf die Vertragsdetails zu achten ist auch bei der Mitversicherung des Gartens, inklusive eines ggf. vorhandenen Swimmingpools oder anderer Anlagen. Ebenso versichern lassen sich generell Zuleitungen (Strom, Wasser), Hundehütten, Außenbeleuchtungen, Gewächshäuser etc. Ausgeschlossen von der Gebäudeversicherung ist die Fotovoltaikanlage, für welche es spezielle Versicherungsangebote gibt. Wichtig für Hausbesitzer, die auch vermieten ist das Inkludieren des Mietausfalls in der Gebäudeversicherung.

Gebäudeversicherung bei Hauskauf und-bau

Beim Erwerben einer neuen Immobilie wird auch der Vertrag für Gebäudeversicherung vom neuen Besitzer übernommen. Dieser kann fortgeführt, oder innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden. Es ist jedoch zu empfehlen, den Vertrag zumindest bis zum Jahresende fortzuführen, da die Versicherungsprämien bereits bezahlt sind und in der Regel nicht zurück erstattet werden können. Beim Kauf oder Bau eines Hauses mittels einer Fremdfinanzierung wird die Gebäudeversicherung, insbesondere eine Feuerversicherung, seitens des Kreditinstitutes in aller Regel vorgeschrieben.