Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist in Deutschland in der Wertermittlungsverordnung (Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 6. Dezember 1988) geregelt. Sie ist eine amtliche Verordnung auf der Grundlage des § 194 BauGB über die Bewertung von Immobilien. Folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten werden darin beschrieben:
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Vergleichswertverfahren
Diese Verfahren sind für amtlich zugelassene Sachverständige bindend. Darüber hinaus existieren zahlreiche, sogenannte „nicht-normierte“ Verfahren wie das DCF-Verfahren. Diese finden insbesondere bei internationalen Transaktionen Anwendung.
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