Schäden im Ferienhaus: wer muss zahlen?

Gebäudeversicherung

Eine beliebte Form des Urlaub machen ist das Verbringen der Urlaubszeit in einem Ferienhaus. Ob gemietet, oder von Freunden / Verwandten kostenlos überlassen – geht etwas kaputt, so stellt sich die Frage nach der Haftung. Eben die, wer zahlen muss.

Generell gilt: der Nutzer / Mieter des Ferienhauses ist generell verpflichtet, beschädigte Dinge an dem Ferienhaus / der Ferienwohnung zu bezahlen. Ob der Fußball, der durch das Fenster fliegt oder die Kerze, die ein Loch in das Sofa brennt – in der Regel gibt es keine Versicherung, die die Kosten übernimmt. Denn in den meisten Versicherungsverträgen der privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden an Geliehenem oder Gemietetem ausgeschlossen. So wird beim Anmieten eines Feriendomizils in der Regel durch den Vermieter auch eine Kaution erhoben, die im Schadensfall mit den Kosten gegen gerechnet werden.

So sollte man bereits beim Bezug des Feriendomizils darauf achten, ob bereits Vorschäden ersichtlich sind. Damit einem diese nicht nach dem Urlaub angelastet werden. Auch gilt es zu unterscheiden zwischen Schäden, die durch den Urlauber verursacht sind, und die der normalen Abnutzung zuzusprechen sind. Kracht ein Gartenstuhl bei normaler Benutzung zusammen, so ist dies kein Schaden, den der Urlauber begleichen muss. Geht der Stuhl hingegen zu Bruch wenn drei Leute auf ihm sitzen, so ist dies der unsachgemäßen Nutzung zuzuschreiben, und der Urlauber muss den Schaden aus eigener Tasche begleichen.

Wie bereits erwähnt: Die meisten Verträge der privaten Haftpflichtversicherung haben Schäden an Geliehenem, Geborgtem, Gemietetem ausgeschlossen. Es gibt zwischenzeitlich jedoch auch Angebote, die diese Bereiche mit einschließen. Gerade wenn man mit der Familie bevorzugt Urlaub in einem Ferienhaus / einer Ferienwohnung macht, kann dies ein durchaus interessanter Aspekt darstellen und vor einer zusätzlichen Belastung des Urlaubsbudgets schützen.

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