Umschuldung einer Immobilie

Geld-sparen

Das schwankende Zinsniveau macht Bauherren und Immobilienbesitzer nachdenklich, die ihr Haus schon vor einiger Zeit finanziert haben. Im Sommer 1991 beispielsweise lag der Nominalzinssatz bei 9,3% p.a.

Hat man in dieser Zeit einen Kreditvertrag mit Zinsfestschreibung abgeschlossen, würde der Kreditsatz für den gleichen Kredit 2002 rund 3,5% niedriger liegen. Bei einem Kredit von 150.000 Euro macht das einen Unterschied von über 400 Euro im Monat.

Eine Umschuldung ist also mitunter eine lohnende Überlegung, um den Schuldenberg eines Hausbaus schneller und günstiger abzubauen.

Auch ein Bausparvertrag kann mit seinem zinsgünstigen Bauspardarlehen ebenfalls einen effektiveren Schuldenabbau ermöglichen, vor allem in Zeiten, in denen der Zinssatz nicht günstig liegt.

Die Frage, wann sich eine Umschuldung lohnt, lässt sich nicht generell beantworten.

Als Erstes ist zu überprüfen, ob die Bank einer vorzeitigen Kreditrückzahlung überhaupt zustimmen muss. Dies regelt der Kreditvertrag.

An die Zinsfestschreibung ist man im Normalfall gebunden, allerdings nur bei Krediten, die im Grundbuch besichert sind. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Kreditvertrag gekündigt werden.

Krediten mit variablem Zinssatz sind jederzeit kündbar. Bei Zinsfestschreibungen über 10 Jahre kann der Vertrag nach 10 Jahren einseitig gekündigt werden (§ 609 a BGB).
Alle anderen Kredite sind nur einvernehmlich mit der Bank zu kündigen.

Ist der Kreditvertrag nun kündbar, muss überprüft werden, ob sich eine Umschuldung wirklich lohnt. Die Bank verlangt für die vorzeitige Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung, welche den ihr entstandenen Schaden ausgleichen soll. Dieser Betrag wird dem neuen Kredit ausgeglichen und muss also in die Berechnungen mit einbezogen werden.

Bei den Verhandlungen mit der Bank ist zu berücksichtigen, dass manche Berechnungen der Bank unter Umständen aus Eigeninteresse nicht stimmen. Als Laie kann man dies kaum nachprüfen, aber man sollte in Betracht ziehen, fachkundigen Rat einzuholen. Überhöhte Zahlungen können sogar bis zu 30 Jahre danach zurückgefordert werden – auch verspätetes Nachrechnen kann sich also lohnen.

Wenn man sich also zu einer Umschuldung durch einen Bausparvertrag entschieden hat, sollte man sich an die Bausparkasse wenden, um die Formalitäten zu klären.

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